domingo, 28 de noviembre de 2010

HAUSHALTSETAT VON ELS POBLETS FÜR DAS JAHR 2011

Am Montag, dem 22. November, wurde in einer außerordentlichen Sitzung über den Haushalt 2011 beraten.
Er beläuft sich auf 3.377.865,32 € an Einnahmen und 3.280.195,38 € an Ausgaben. Der Überschuß dient der Verbesserung der Kassenlage.
Diese Zahlen bedeuten eine Reduzierung gegenüber dem vorjährigen Haushalt. Die regierenden Parteien tragen damit der Tatsache Rechnung, dass eine Politik des Sparens und der Anpassung der öffentlichen Ausgaben nötig ist. Dies ist vor allem eine Konsequenz aus dem seit Jahren anhaltenden Rückgang der Einnahmen aus den Gebühren für Hausbau, Grundstückssteuern und Wertzuwachssteuern.
Um diese Sparpolitik zu durchzusetzen, wurden einige Haushaltstitel reduziert:
Verminderung der Personalkosten durch Gehaltskürzung,
entsprechende Verminderung der Gehälter bei den oberen Amtsträgern sowie eine Kürzung bei den Spesen für den Besuch von Sitzungen auch außerhalb.
Ebenfalls wird gespart bei den Posten Repräsentation, Städtepartnerschaft, Tourismus und Kommerz und auch bei den Ausgaben für Fiestas.
Auf der anderen Seite wurden Haushaltsposten mit sozialem Charakter nicht angetastet, wie z. B. Sozialdienste, Sport, Kultur, Erziehung etc.
Was die Steuereinnahmen betrifft, ist es von Belang, das die regierenden Parteien von Els Poblets entschieden haben, die Steuern und Gebühren nicht zu verändern, um den Familien eine größere steuerliche Belastung zu ersparen.
Bei den Subventionen ist die vierte Rate der Übereinkunft mit Valencia fällig, die für die schon beendeten Arbeiten der Fußgängerzone der Calle Cervantes und der Placa Castell zugesagt wurde. Außerdem sind in Alicante noch zwei Subventionen für hydraulische Maßnahmen beantragt.
Selbstverständlich werden alle für die Stadt wichtigen Zuschüsse beantragt. Die schon genehmigten sind im Haushalt berücksichtigt.
Was das Kapitel der Investitionen betrifft, werden die nötigen Dinge ausgeführt. Dazu gehören u. a. die Urbanisation verschiedener Straßen, Sanierung der Straße Gironets Nr. 9, die Kreuzung der Straße Cami de Gandia mit dem Cami de la Mar, Anschaffung weitere unterirdischer Container, ein Spielplatz, Fertigstellung des Hallenbades und der Außenanlagen des Auditoriums usw.
Gleichzeitig wird die Hilfe für die 3. Welt um 0,3 % aufgestockt.
Die regierenden Parteien haben also ihren Willen gezeigt, einen der Situation angepassten Haushalt vorzulegen mit Sparsamkeit, aber ohne die notwendigen Dinge für die Gemeinde aus den Augen zu verlieren. Die Stadtspitze aus PP und PSPV wird also die Investitionen minimal erhöhen, sie wird weder bestehende Projekte beenden noch die Steuern erhöhen. Sie bemüht sich, die vorhandenen Mittel optimal einzusetzen und eine finanziell gesunde Stadt zu haben ohne einen einzigen Euro Schulden und mit Geld in der Kasse.
Die Oppositionsparteien BLOC und PIREE haben gegen diesen Haushalt gestimmt. Während der Vorsitzende des BLOC einige Unklarheiten nachfragte, hatte der Vorsitzende der PIREE überhaupt keine Fragen.

jueves, 11 de noviembre de 2010

information

Hallo PPFreunde,

Wir informieren, dass jetzt die Web-Adresse der PP-Website sein wird:

www.ppelspoblets.com

martes, 2 de noviembre de 2010

DAS WAHLRECHT IN DEN GEMEINDEWAHLEN

Das Wahlrecht in den Gemeindewahlen
In den Gemeindewahlen 2011 können Bürger aus der europäischen Union, Norwegen, Chile, Kolumbien, Ecuador, Neuseeland, Paraguay, Peru und aus anderen Ländern, mit denen in Zukunft Abkommen diesbezüglich geschlossen werden teilnehmen, wenn sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien haben.

Jeder, der sein Wahlrecht ausüben möchte, muss dafür in die Wählerliste (Censo Electoral) eingetragen sein.

Staatsbürger aus Ländern der europäischen Union
Um sich in die Wählerliste für Staatsbürger aus Ländern der europäischen Union eintragen zu lassen, muss der Interessent eine förmliche Erklärung bezüglich der Inanspruchnahme seines Wahlrechtes abgeben. Die Erklärung muss in der Verwaltung der Gemeinde, in welcher der Bürger lebt, vor dem 31. Dezember eingereicht werden.
Anders als sonst wird dieses Jahr ein persönliches Schreiben vom Wahlbüro (Oficina del Censo Electoral) nur an solche Bürger ohne eingereichte Absichtserklärung bezüglich ihres Wahlrechtes verschickt, die sich nach Mai 2007 in das Melderegister eingetragen haben und nicht, wie bisher, an aller gemeldeten Einwohner. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass aller europäischen Einwohner, die sich vor Mai 2007 gemeldet haben und die ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen möchten, eine Erklärung diesbezüglich in ihrer Gemeindeverwaltung einreichen müssen.

Staatsbürger aus Ländern mit Abkommen bezüglich der Gemeindewahlen
Staatsbürger aus Ländern mit Abkommen bezüglich der Kommunalwahlen müssen, um ihr Wahlrecht in den Gemeindewahlen in Anspruch nehmen zu können, folgende Voraussetzungen erfüllen: Volljährigkeit, Antragstellung auf Eintragung in die Wählerliste für Kommunalwahlen und Erfüllung alle anderen Bedingungen des jeweiligen Abkommens.
Nicht europäische Länder mit aktuell gültigen Abkommen sind: Norwegen, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru und Neuseeland. Die Beziehungen können in Zukunft durch weitere Abkommen mit andern Ländern erweitert werden.
Staatsbürger aus Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru und Neuseeland müssen folgende Bedingungen erfüllen:

Die Person muss eine entsprechend gültige Aufenthaltsgenehmigung in Spanien haben.
Die Person muss in Spanien gesetzmäßig und kontinuierlich mindestens fünf Jahre vor Antragstellung zur Eintragung in die Wählerliste gelebt haben.
Das Wahlrecht muss in der Gemeinde des gewöhnlichen Wohnsitzes ausgeübt werden. Die Person muss im Melderegister eingetragen sein.
Die Eintragung in die Wählerliste für ausländische Einwohner in Spanien ist Pflicht. Dieser Eintrag findet immer auf Bitte des Interessenten in der Gemeinde des gewöhnlichen Wohnsitzes statt.
Die Vorraussetzungen für Bürger mit norwegischer Staatsangehörigkeit sind wie folgt:

Die Person muss eine entsprechend gültige Aufenthaltsgenehmigung in Spanien haben.
Die Person muss in Spanien gesetzmäßig und kontinuierlich mehr als 3 Jahre gelebt haben.
Das Wahlrecht muss in der Gemeinde des gewöhnlichen Wohnsitzes ausgeübt werden. Die Person muss im Melderegister eingetragen sein.
Die Eintragung in die Wählerliste für ausländische Einwohner in Spanien ist Pflicht. Dieser Eintrag findet immer auf Bitte des Interessenten in der Gemeinde des gewöhnlichen Wohnsitzes statt.
Die Anträge auf Eintragung in die Wählerliste können vom 1. Dezember 2010 bis zum 15. Jaguar 2011 gestellt werden.

Die Anträge können auf de reinen Seite direkt bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden, auf der anderen Seite wird das Wahlbüro im November 2010 ein persönliches Schreiben an die Staatsbürger aller Länder verschicken, welche gemäß der Angaben in ihrer Meldebescheinigung die entsprechenden Voraussetzungen der jeweiligen Abkommen erfüllen.

Hinweis: Die Abteilung für europäische Einwohner hat ein Informationsblatt zum Thema “Einwohnerverzeichnis und Gemeindewahlen” in fünf Sprachen (Spanisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Holländisch) herausgebracht. Dieses steht auf unserer Website zur Verfügung: www.residenteseuropeos.com.