jueves, 28 de abril de 2011

Gehen Sie schrittweise vor mit 1, 2, 3, 4.


1. 29. März bis 12. Mai
Beantragen Sie in einer Postfiliale den Vordruck um wählen zu können.
Füllen Sie den Vordruck aus und unterschreiben sie ihn. Dann geben sie ihn persönlich bei der Post ab, vergessen Sie dabei nicht Ihren Ausweis.

2. 2. bis 15. Mai
In diesem Zeitraum erhalten Sie an die angegebene Adresse alle
notwendigen Unterlagen zur Wahl. Zum Empfang brauchen Sie
wieder Ihren Ausweis, da die Unterlagen per Einschreiben
kommen.
Sie erhalten vom OCE folgende Unterlagen:
Wahlumschlag
Listen aller Parteien (Kommunal- und ggf. Landtagswahl)
Bestätigung über die Eintragung ins Wählerverzeichnis
Umschlag zum Einsenden des Wahlzettels mit allen Daten Ihres
Wahllokales.
3. bis 18. Mai
Bis zum 18. Mai haben Sie Zeit, Ihren Wahlumschlag bei jedem
Postamt per Einschreiben kostenlos abzuschicken. Die Bestätigung der Einschreibung ins Wahlregister legen Sie bitte NICHT in
einen der Wahlumschläge, sondern lose in den Umschlag.
4.Behinderte Personen
Offizielle medizinische Bestätigung , warum man nicht persönlich wählen kann. Vordrucke sind bei der Ärztekammer der Provinz erhältlich.
Notarielle Vollmacht, die die Unmöglichkeit zum persönlichen Wählen bestätigt und Angabe einer Person, die den Behinderten vertritt und den Antrag auf Briefwahl stellen darf.
Die Aufgaben der bevollmächtigten Person sind:
Im Postamt den Briefwahlantrag der behinderten Person abzugeben und den Antrag in Anwesenheit eines Beamten zu unterschreiben (Ausweis !).
Dem Vordruck sind beizufügen das medizinische Gutachten und die Vollmacht.
Nach der Auslieferung der Unterlagen an die kranke oder behinderte Person, persönlich durch den Postboten, folgt der Bevollmächtigte den Schritten 1 – 3.

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